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AGB
1. Vertragsgegenstand
Die hier vorliegenden AGB regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem
Kunden und „Feriendomizil.ch“ als Veranstalter/Vermieter
von Appartements und Villen. Vermittelt „Feriendomizil.ch“
touristische Angebote von Dritten (Häuser, Wohnungen, Flüge,
Fähren, Autos usw.), gelten deren AGB.
2. Vertragsabschluss
Damit Sie über Ihre und unsere Rechte und Pflichten informiert
sind, lesen Sie bitte unsere Allgem. Geschäftsbedingungen genau
durch. Mit Ihrer Anmeldung werden diese Bedingungen Grundlage des zwischen
Ihnen und dem Verwalter/Vermieter vereinbarten Mietvertrages. Optionen
reservieren wir für max. 2 Tage. Buchungsbestätigungen erhalten
Sie per E-Mail oder Fax in doppelter Ausfertigung, mit der Bitte um
sofortige Gegenzeichnung und Rücksendung per Fax oder Post.
3. Bezahlung
Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 20 % fällig, die
spätestens 10 Tage nach Vertragserhalt vom Mieter zu leisten ist.
Der Restbetrag ist spätestens 6 Wochen vor Ferienantritt zu zahlen
oder wenn davon abweichend, wie auf der Rechnung genau bezeichnet. Verspätete
Zahlung oder Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt, das
Objekt anderweitig zu vermieten und vom säumigen Gast die Rücktritts-
bzw. Bearbeitungsgebühr zu verlangen.
4. Leistungsart
Bei den von „Feriendomizile.ch“ angebotenen Leistungen handelt
es sich um die Vermittlung von Fremdleistungen zwischen dem Anmeldenden,
den Mitreisenden und der jeweiligen Vertragspartei. Der Vertrag wird
im Namen und für Rechnung des Leistungsträgers: Eigentümer,
Vermieter oder Verwalter - nachfolgend Eigentümer genannt - abgeschlossen.
Alle Schadenersatzansprüche des Mieters sind an den jeweiligen
Eigentümer zu stellen. Schadenersatzansprüche an „Feriendomizil.ch“
sind ausgeschlossen, mit Ausnahme von grober Fahrlässigkeit und
Vorsatz. Die Haftung ist stets beschränkt auf unseren Provisionsanspruch
des Teils der Leistung aus dem die Schadenersatzansprüche resultieren.
Der Vertrag gilt für den angemeldeten Zeitraum und die angemeldete
Anzahl von Personen und / oder Haustieren. Überbelegungen sind
nicht gestattet.
5. Vermittlerverpflichtungen/Haftung
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen und genau nach den Angaben
des Eigentümers erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes
durch höhere Gewalt, wie z.B. Streik, Krieg, Erdbeben, landesübliche
Strom- und Wasserausfälle, Unwetterlagen wird nicht gehaftet. Ist
die Nutzung des Mietobjektes aufgrund höherer Gewalt nicht möglich
und kein Ersatzobjekt vermittelbar, so wird die Haftung auf maximal
die Höhe der vereinbarten Restzahlung beschränkt.
6. Mitwirkungspflicht
Der Mieter ist aufgefordert, bei Ankunft das Inventar des Mietobjektes
zu überprüfen und innerhalb von 24 Stunden dem Eigentümer/Verwalter
allfällige Mängel zu melden, damit Abhilfe geleistet werden
kann. Auch alle sonstigen Beanstandungen an der Mietersache müssen
unverzüglich dem Eigentümer/Verwalter gemeldet werden. Nachträglich
eingereichte Reklamationen werden nicht berücksichtigt. Der Mieter
hat die Unterkunft nebst Inventar pfleglich zu behandeln und ist verpflichtet,
alle während seiner Aufenthaltsdauer durch ihn verursachten Schäden
dem Eigentümer/Verwalter zu melden und diese zu ersetzen. Die gemietete
Unterkunft ist besenrein und mit abgewaschenem Geschirr an den Eigentümer/Verwalter
zu übergeben.
7. Rücktritt-Umbuchung
Der Rücktritt durch den Anmeldenden muss in schriftlicher Form
erfolgen. Massgeblich ist das Eingangsdatum. Folgende Rücktrittsgebühren
werden vom Mietpreis erhoben:
- bis 90 Tage vor Mietbeginn: 20 %, bis 60 Tage vor Mietbeginn: 35 %
- bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50 %, ab 20 Tage vor Mietbeginn: 80 %
Bei einem Rücktritt am Reisetag oder bei Nichterscheinen wird der
gesamte Mietpreis berechnet. In Absprache besteht die Möglichkeit,
einen Ersatzpartner zu gleichen Mietbedingungen zu stellen. Die Bearbeitungsgebühr
für eine Umbuchung oder Stornierung beträgt SFr. 100.--. Wir
empfehlen den Abschluss einer Annullationskostenversicherung.
8. Preisänderungen
Feriendomizil.ch behält sich vor, im Falle von im Publikations-
bzw. Buchungszeitpunkt noch nicht bekannten, neu eingeführten oder
erhöhten allgemein verbindlichen Gebühren oder Abgaben, wie
z.B. staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. MwSt), Wechselkursänderungen
etc. die Preise entsprechend anzupassen. Liegt die Preiserhöhung
über 10 %, kann der Kunde innert 5 Tagen kostenlos vom Vertrag
zurücktreten.
9. Diverses
Die Wohnungsübergabe erfolgt gemäss den ausgehändigten
Dokumenten, in der Regel ab 16.00 Uhr. Bei Verspätungen hat der
Kunde die lokale Vertretung unverzüglich zu informieren und ggfs.
einen neuen Übergabetermin zu vereinbaren. „Feriendomizil.ch“
lehnt bei Verspätungen durch den Kunden jede Verantwortung ab.
Das Mietobjekt muss bis spätestens 10.00 Uhr verlassen werden,
damit eine sorgfältige Reinigung und Kontrolle ermöglicht
wird. Bei der Übernahme des Mietobjektes ist ev. eine Kaution,
je nach Mietobjekt, zu hinterlegen. Das Mitbringen von Haustieren ist
nur mit schriftlicher Zustimmung durch „Feriendomizil.ch“
gestattet.
Allfällige Nebenkosten werden am Ende des Aufenthaltes mit dem
Vermieter oder dem Schlüsselhalter an Ort und Stelle abgerechnet
und sind bar zu bezahlen. Kreditkarten oder andere Zahlungsmittel werden
nur nach vorheriger Absprache angenommen.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist CH - 6313 Menzingen-Zug.
Schweizerisches Recht ist anwendbar. November 2002 |
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